Wahl der Frauen-Beauftragten 2025

In diesem Jahr wählen wir wieder die Frauen-Beauftragten
in den Werkstätten für behinderte Menschen.
Alle Werkstätten machen diese Wahl.
Es gibt Regeln für die Wahl.
Die Regeln stehen jetzt in einem Info-Heft.
Sie können alles nach-lesen.
Das Info-Heft ist von Starke.Frauen.Machen. e.V.
Das Info-Heft bekommen bald alle Werkstätten in Deutschland zu-geschickt.

Warum gibt es dieses Info-Heft?
Das Info-Heft soll die Regeln erklären.
Und Ihre Fragen beantworten.
Wenn Sie mehr wissen wollen.
Zur Wahl von den Frauen-Beauftragten.
Die Regeln für die Wahl stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Oder kurz: WMVO.
In diesen Infos erklären wir die Regeln aus der WMVO.

Wir erklären im Info-Heft:
- Wie die Wahl zur Frauen-Beauftragten abläuft.
- Die Wahl muss gültig sein.
Was muss man alles dafür tun? - Es gibt viele Infos zu den einzelnen Themen.
- Am Ende gibt es eine Liste.
Dort kann man alle erledigten Punkte abhaken.

Wann verschicken wir das Info-Heft?
Am 23. April 2025 verschicken wir das Info-Heft:
Für die Wahlen der Frauen-Beauftragten.

Starter-Paket für neue Frauen-Beauftragte
Nach den Wahlen Ende 2025 gibt es neue Frauen-Beauftragte.
Wir haben ein Starter-Paket für neue Frauen-Beauftragte.
Das Starter-Paket soll helfen:
Das ist zu tun, wenn man neue Frauen-Beauftragte ist.
Das Starter-Paket kann erst nach den Wahlen von den Frauen-Beauftragten bestellt werden.
Sie wollen das Starter-Paket haben?
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@starke-frauen-machen.de
Wichtig:
Wir brauchen den Namen von der neuen Frauen-Beaufgtragten.
Schreiben Sie den Namen von der neuen Frauen-Beauftragten in diese E-Mail.